Praktische Infos zur Durchführung der IRENA-Nachsorge
WER?
- Alle Versicherten der Deutschen Rentenversicherungsträger Bund und Länder (Nordbayern),
die eine ambulante oder stationäre Reha-Maßnahme durchgeführt haben.
- Die Einleitung der IRENA-Nachsorge (Verordnung) wird durch den Arzt ihrer Reha-Einrichtung veranlasst.
WANN und WIE LANGE?
- Die IRENA-Nachsorge kann bis zu 3 Monate nach Reha-Ende begonnen werden und ist in
den meisten Fällen 6 Monate nach Reha-Ende beendet.
Eine gesonderte Genehmigung durch den Rentenversicherungsträger ist nicht erforderlich.
- Die IRENA-Nachsorge kann auch neben der Berufstätigkeit durchgeführt werden.
- Wir bieten Therapiegruppen über den Tag verteilt an, u. a. Physiotherapie, Rückenschule, Entspannungsverfahren, Aquagymnastik.
KOSTEN?
- Es entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten.
- Die IRENA-Nachsorge ist zuzahlungsfrei
- Sie erhalten einen Fahrtkostenzuschuss
WIE kommen Sie zu uns?
- Ihnen liegt eine Einleitung für eine IRENA-Nachsorge ihres Reha-Arztes vor.
Vereinbaren Sie einfach Ihren ersten Termin mit uns.
Telefonisch unter unserer Telefonnummer 09721 70340 oder persönlich im
Ambulanten Reha Centrum am Hainig
Gretel-Baumbach-Str. 16
97424 Schweinfurt